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Das legendäre Metropol in Bonn
Das legendäre Metropol in Bonn |
Beschreibung: |
Den Text hier mal als BackUp falls er von der Quelle (siehe oben) verschwindet:
10 Irrtümer über das Metropol
von: Rettet das Metropol!
1) "Das Kino ist pleite gegangen"
Insolvent geworden ist der Ufa-Konzern aufgrund anderer wirtschaftlicher Faktoren. Die Zwangsversteigerung, bei der mehrere Interessenten, die dort einen Kulturbetrieb fortführen wollten, mitgeboten haben, resultiert aus dieser Insolvenz. Danach sind von den neuen Eigentümern alle Mieter gekündigt worden.
2) "Das Metropol ist kein Denkmal mehr"
Für die Denkmaleigenschaft des Metropols sind allein die Eintragung in die Denkmalliste von 1983 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes von 1987 von Belang. Unter Schutz gestellt ist das Lichspielhaus von 1928 in seiner Gesamtwirkung. Im Zuge der Restaurierung zwischen 1987 und 1991 ist die bis dahin sichtbare “Fassung” der Innenausstattung aus den 50er Jahren aufgegeben worden zugunsten der zerstört geglaubten aber nun wiederaufgefundenen Ursprungsfassung von 1928. Es hat nach dem Urteil keinerlei Veränderungen ohne Benehmen des Landeskonservators gegeben. Deshalb ist festzustellen, dass die „Zeugnisqualität“ des Hauses eher gewachsen, denn geschwunden ist.
3) "Ein Kulturbetrieb ist unwirtschaftlich"
Die Wirtschaftlichkeit eines Denkmals orientiert sich nicht an den Renditevorstellungen des Eigentümers oder an benachbarten Objekten. Die Wirtschaftlichkeit eines Denkmals ist dann erreicht, wenn es sich aus seinem Ertrag heraus selbst erhalten kann, d.h. seine Bauunterhaltungs- und Nebenkosten erwirtschaften kann. Zur Vermögensbildung des Eigentümers muss das Denkmal nicht beitragen und der Eigentümer muss bei seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung Steuervorteile aus dem Denkmal einrechnen. Dabei sind alle Einnahmen einzurechnen, also auch die aus Läden, Büros und Wohnungen im Objekt. Deshalb erreicht man auch mit Mieterträgen, wie sie Kulturbetriebe bieten können, die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes.
4) "Einem privaten Eigentümer kann man die Nutzung nicht vorschreiben"
Der Schutz der Denkmäler ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung festgeschrieben. Im Rahmen der Sozialverpflichtung des Eigentums ist daher nach bisheriger Rechtssprechung durchaus auch ein Veränderungsverbot, welches sehr weitgehende Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten zur Folge hat, zulässig. Nur wenn der Eigentümer das Objekt auch nicht verkaufen oder an den Staat gegen Zahlung übereignen kann, muss die Denkmaleigenschaft hinten anstehen. Da mehrere Käufer bereit stehen, das Metropol zu erwerben, gibt es keinerlei Anlaß für Kompromisse zu Lasten der Denkmalqualität. Eine Belastung für den städtischen Haushalt ist ohnehin nicht zu befürchten, da das Haus selbst in städtischer Hand den Übernahmepreis jederzeit erwirtschaften kann. Die Stadt Bonn hätte auch eine planerische Nutzungseingrenzung für den Bereich wirksam vornehmen können, so sie rechtzeitig gehandelt hätte. Das denkmalgeschützte Bonner Metropol-Lichtspieltheater soll in eine große Einzelhandelsfläche umgebaut werden. In der Diskussion tauchen dabei immer wieder “Falschmeldungen” auf, die dazu dienen sollen, die Unmöglichkeit einer weiteren kulturellen Nutzung zu untermauern. Wie die Lage wirklich ist:
5) "Die Kinonutzung findet kein ausreichendes Publikum mehr"
Angesichts möglicher Spekulationsgewinne im Falle einer Einzelhandelsfläche lag das Interesse nicht in einem florierenden Kinobetrieb. Denn nur mit einem schlecht laufenden Kino bestand die Chance, den denkmalrechtlich notwendigen Nachweis der Unwirtschaftlichkeit erbringen zu können. Dennoch ist dieser bis heute nicht erbracht. Die an einen dritten verpachteten Kinos im Untergeschoß sind wirtschaftlich sehr ertragreich gewesen. Ohnehin wird eine reine Kinonutzung dem Haus nicht gerecht, seine volle Anziehungskraft und Wirkung für die Stadt wird es erst als Theater auch für andere Darstellungsformen entfalten. Ausweislich diverser Marktanalysen fehlt in Bonn ein Veranstaltungssaal genau mit der Größe und Ausstattung des Metropols. Fehlen derartige Räume für abendliche Events, wird das neue, große Kongresszentrum schwer vermarktbar sein und dies dann die Stadt ökonomisch belasten.
6) "Der Einzelhandelsstandort Bonn braucht die Handelsnutzung"
Selbstverständlich kann die Bonner City weiteren großflächigen Einzelhandel in Maßen vertragen. Ihr fehlt es aber zunehmend auch an Individualität in den Angeboten. Eine Fillialkette nach der anderen nimmt den Platz unverwechselbarer Geschäfte ein. Durch den Wegfall von abendlichen Kulturangeboten wird gerade die individuelle Gastronomie und das abendliche Sicherheitsgefühl in der City negativ beeinflusst. Andere Standorte für die Unterbringung von Handelsnutzungen der im Metropol geplanten Größenordnung gibt es hinreichend in der City. Andere Standorte für Kulturangebote dagegen nicht.
7) "Das sind nur einige Unruhestifter, die nichts konstruktives bewegen"
Mit bislang 42.000 gesammelten Unterschriften übersteigt die Zahl der Unterstützer die der Wählerstimmen der SPD (knapp über 36.000) bei der letzten Kommunalwahl, selbst wenn man Nichtwahlberechtigte und Doppelte annimmt. Die Unterstützung vieler Einzelhändler und der Breite der Bevölkerung ist jeden Samstag an den Standbesuchern ablesbar. Es wurden erhebliche Spenden gesammelt, obwohl aufgrund der Eigentumsverhältnisse eine unmittelbare Förderung des Metropols dem Verein bislang verschlossen bleibt.
"Der Eigentümer möchte das Denkmal erhalten und nur umnutzen"
Sämtliche bisherigen Umbauanträge vernichten zielgenau den größten Teil der original erhaltenen Substanz und zerstören die architektonische Komposition. Ein nennenswertes Eingehen der Eigentümer auf die Bedenken der Denkmalschützer ist nicht erkennbar. Schon unmittelbar nach der Ersteigerung gab es Äußerungen, dass ein Totalabriß geplant sei. Irgendwelche Bemühungen des Eigentümers, den Ist-Zustand wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben, sind nicht belegt.
9) "Die Wirtschaftlichkeit eines Kulturbetriebes ist nicht nachgewiesen"
Die Bürgerinitiative hat bereits 2006 ein Nutzungskonzept vorgelegt, das den wirtschaftlichen Erhalt des Denkmals gewährleistet. Darüber hinaus weiß sie von wirtschaftlichen Betreiberangeboten, die teilweise auch den Eigentümern vorliegen sollen. Konkrete Angebote sind angesichts der Haltung der politischen Protagonisten und des schwebenden Gerichtsverfahrens nicht zu erwarten. An wen sollten sie gerichtet werden, ohne dass derjenige befürchten muß, damit seine Chancen zum Zuge zu kommen zu vernichten? Die Verwaltung setzt zudem den Ratsbeschluß für ein Wirtschaftlichkeitsgutachten eigenmächtig nicht um .
10) "Es läuft alles nach Recht und Gesetz"
Bislang sind zwar die Beschlüsse der Stadt zu den Umbauanträgen nach Recht und Gesetz erfolgt und die Stadt hat mehrere Klagen zu Teilfragen erfolgreich abwehren können. Dennoch ist die politische Einflussnahme außerhalb der Gremien unübersehbar. Sie ist es, die den Eigentümern die Hoffnung gibt, ihre Spekulation realisieren zu können. Die Eigentümer wussten, dass sie ein Denkmal mit allen Auflagen ersteigern. Der höhere Preis, den sie über den Denkmalwert hinaus geboten haben, muß ihr Privatproblem bleiben und darf nicht gegen das Denkmal und seine Wirtschaftlichkeit eingewandt werden. |
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18.02.2009 11:11 |
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spule |
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